Nutzungsbedingungen der Firma Compay GmbH gegenüber den Endkunden

 

§ 1 Geschäftsgegenstand

Die Compay GmbH, Mettmanner Straße 25, 40699 Erkrath, im Weiteren Compay genannt, führt Forderungseinzug nebst dazugehörigen Leistungen durch. Mit Hilfe des Forderungseinzugssystems von der Compay ist es dem Endkunden, im Weiteren der User genannt, möglich, kostenpflichtige Onlineangebote in Anspruch zu nehmen.

 

§ 2 Kostenpflichtige Angebote des Webmasters

Gegenstand der Nutzung sind die kostenpflichtigen Angebote, die auf der jeweiligen Internetplattform unseres Auftraggebers (im Weiteren „Webmaster“ genannt) angeboten werden. Für den Forderungseinzug für die, vom User ausgewählten, Angebote stellt die Compay dem User eigene und zugelieferte Software kostenlos zur Verfügung und führt neben dem Forderungseinzug auch Supportleistungen durch.

 

§ 3 Leistungsbeziehungen

1. Im letzten Schritt des Forderungseinzugsverfahrens muss der User auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Durch diesen Klick gibt der User ein rechtsverbindliches Angebot über das jeweilige kostenpflichtige Produkt gegenüber dem jeweiligen Webmaster ab. Die Annahme des Angebots geschieht durch die unmittelbar darauf folgende Bestätigungsemail seitens der Compay, die an den jeweiligen User im Auftrag des jeweiligen Webmasters versendet wird, jedoch spätestens durch die Kontobelastung des Users.

2. Im Rahmen einer der Compay erteilten Vollmacht ist diese berechtigt, als Vertreterin mit Abschlussvollmacht aufzutreten und das gesamte Forderungsmanagement durchzuführen. Dementsprechend führt die Compay im Namen des Webmasters die eigene Identitäts- und Bonitätsprüfung durch, ferner den Forderungseinzug, das Mahnwesen und den Support durch.

3. Im Rahmen des Forderungseinzugs wird ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen User und der Compay in Bezug auf die Softwarenutzung begründet, wobei das Nutzungsrecht der Software für den Nutzer kostenlos sind. Auch in diesem Falle, vgl. § 3 Ziffer 1, geschieht die Abgabe eines verbindlichen Angebots seitens des Users durch die Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“, die Annahme des Angebots erfolgt durch das Versenden der den Kauf bestätigenden Email, vgl. § 3 Ziffer 1, jedoch spätestens durch die Kontobelastung des Users.

 

§ 4 Forderungseinzug

1. Zur Nutzung des EDV-gestützten Systems zum Forderungseinzug benötigt der User einen Internetzugang und einen SSL-fähigen Browser.

2. Je nach „Forderungseinzugsart“ variieren die einzelnen Schritte des jeweiligen Forderungseinzugs. Während bei dem Forderungseinzug im SEPA-Lastschriftverfahren oder via Kreditkarte der User nach seinen für den Forderungseinzug relevanten Daten gefragt wird, entfällt dieser Schritt bei einem Forderungseinzug per Vorkasse. Bei jedem der verschiedenen Forderungseinzugsverfahren wird der Kaufvorgang durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen. Sodann überweist der User im Falle eines Kaufs per Vorkasse den jeweiligen Betrag selbst; Bei dem Kauf über die Optionen via Lastschrift oder Kreditkarte wird das Einzugsverfahren seitens der Compay sofort, das heißt direkt nach dem Abschluss des Bestellvorganges eingeleitet. Insoweit verkürzt sich die Frist für die sog. Vorabinformation zur SEPA-Lastschrift von 14-Tagen auf Unverzüglich.

 

§ 5 Rechte, Pflichten und Angaben des Users

1. Der User ist berechtigt, für die Dauer seines Vertragsverhältnisses mit dem Webmaster die vorgenannte Software kostenlos zu benutzen. Er ist jedoch nicht befugt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen oder es Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Ferner ist jegliche Unterlizensierung oder Veröffentlichung sämtlicher Daten in Bezug auf den Forderungseinzug durch den User nicht gestattet. In diesem Zusammenhang sichert der User zu, die ihm zu Forderungseinzugszwecken gestellte Plattform ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.

2. Der User ist verpflichtet, jede Änderung seiner für den Forderungseinzug angegebenen Daten, insbesondere der Emailadresse, der Anschrift sowie der Kontoverbindungsdaten, der Compay unverzüglich mitzuteilen. Bei sich wiederholenden Mitgliedschaften, sog. Abonnements, verpflichtet sich der User, entsprechende Änderungen spätestens drei Werktage vor der nächsten Kontobelastung der Compay gegenüber mitzuteilen, wobei einem Werktag im Sinne dieser Regelung ein Bankarbeitstag gleichzusetzen ist. Unter folgendem Link kann der User die Aktualisierung seiner für den Forderungseinzug relevanten Daten vornehmen: https://payment.compay.de/HelpDesk

3. Der User sichert zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Der User verpflichtet sich, im Rahmen entsprechender Abfragen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen.

 

§ 6 Support

Für sämtliche Fragen des Forderungseinzugs, insbesondere bei Angelegenheiten rund um die Aktualisierung der für den Forderungseinzug relevanten Daten, des Forderungsstandes oder der Forderungseinzugsart führt die Compay im Auftrag des Webmasters den Support durch. Für den User ist der Support kostenlos.

 

§ 7 Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit der Compay (vgl. § 3 Ziffer 3) endet automatisch mit der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses mit dem Webmaster, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung des hiesigen Vertrages bedarf. Bei dauerhaften Verträgen (z.B. sog. Abonnements) endet das Vertragsverhältnis mit der Compay (vgl. § 3 Ziffer 3) automatisch mit der Beendigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Webmaster durch Kündigung. Bei den von vornherein befristeten Verträgen mit dem jeweiligen Webmaster bzw. bei Verträgen mit dem Webmaster, welche mit Ausschöpfung eines bestimmten Guthabens oder mit Verbrauch von bestimmten Einheiten verbunden ist, endet der hiesige Vertrag in dem zuerst genannten Fall mit dem Ablauf der Vertragsfrist, im zweiten Fall in dem Zeitpunkt der Ausschöpfung des Guthabens, schließlich in dem zuletzt genannten Fall in dem Zeitpunkt, wenn die jeweils erworbene Einheit verbraucht wurde.

 

§ 8 Nichtannahme des Angebots, fristlose Kündigung, interne Blacklist

1. Die Compay behält sich vor, Angebote bestimmter User nicht anzunehmen. Die Annahme des Antrags des Users kann insbesondere dann abgelehnt werden, wenn dafür ein begründeter Verdacht besteht oder bereits ein sachlicher Grund vorliegt. Dies liegt z.B. vor, wenn eine begründete Annahme besteht, dass der User Falschangaben getätigt hat oder beabsichtigt, die Leistungen der Compay missbräuchlich zu nutzen oder er voraussichtlich seiner Pflicht zur Begleichung nicht nachkommen wird.

2. In Fällen der gestörten Vertragsabwicklung, z.B. wenn auf dem jeweiligen Userkonto dreimalig Rücklastschriften verbucht wurden oder wenn das Verhalten des Users ausfällig, belästigend oder beleidigend wird, oder auch bei dem begründeten Verdacht der Falschangabe von personenbezogenen Daten, behält sich die Compay vor, den jeweiligen Vertrag (vgl. § 3 Ziffer 3) sofort, d.h. fristlos, zu kündigen.

3. Im Fall der fristlosen Kündigung als auch in Fällen, wenn der Mitgliedschaftsbetrag nach einer vorangegangenen Mahnung, die durch die Compay versendet wird, nicht bezahlt wird, behält sich die Compay vor, den jeweiligen User auf eine interne sogenannte Blacklist aufzunehmen, damit weitere Vertragsabschlüsse durch den User ausgeschlossen werden können.

 

§ 9 Einzugsermächtigung, Verzugszinsen, Rückbelastungen

1. Im Fall eines Produktkaufs per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte ermächtigt der User die Compay, ungeachtet eines anderweitig erteilten Einverständnisses, den Forderungseinzug vorzunehmen.

2. Sollte eine Rückbelastung aufgrund von durch den User falsch mitgeteilten Angaben, mangelnder Kontodeckung oder aus sonstigen Gründen bei der Compay verbucht worden sein, ist der User verpflichtet, die entstandenen Kosten (Rückbelastungsgebühren, Verzugszinsen) dem Webmaster gegenüber zu erstatten.

3. Leistet der User Teilzahlungen auf eine bestehende Forderung, so werden diese zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Eine zur Tilgung der Forderung nicht vollständig ausreichende Zahlung wird zunächst auf Auslagen des Webmasters, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

4. Für den Fall einer Rücklastschrift willige ich ausschließlich zum Zweck der Ermittlung meines Namens und meiner Adresse ein, dass meine IBAN und die BIC an die SCHUFA Holding AG und an die Faircollect GmbH weitergegeben werden

 

§ 10 Haftung

1. Die Compay übernimmt keine Haftung für Inhalte, die auf den Webseiten des jeweiligen Auftraggebers veröffentlicht werden. Vor der Einbindung des Forderungseinzugssystems der Compay in das jeweilige Angebot des Webmasters, wurde die jeweilige Webseite bzw. das jeweilige Angebot des Webmasters auf die rechtliche Konformität überprüft. Im Zeitpunkt der vorgenannten Aufschaltung konnte keine Rechtsverletzung erkannt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Inhalte im Nachhinein von jeweiligen Anbietern verändert werden.

2. Ferner schließt die Compay die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags unabweisbar sind und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), resultieren. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dem Haftungsausschluss ebenfalls unberührt.

3. Die vorbenannten Haftungsgrundsätze gemäß der Ziffer 2 gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Compay.

4. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen des Vertrages unwirksam sein oder später unwirksam werden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Auslegung und Anpassung die Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Ist der User Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist Langenfeld Gerichtsstand.